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Grundsätzlich kann die Spätdüngung vom Erscheinen des Fahnenblattes (BBCH 37) bis zum Ende des Ährenschiebens (BBCH 59) erfolgen. In diesem Zeitraum nimmt Weizen bis zu 5 kg Stickstoff pro Hektar und Tag auf. Mit der Spätdüngung im Fahnenblattstadium (BBCH 37-39) geht der Stickstoff noch stärker in den Ertrag, während bei der Düngergabe ab Beginn des Ährenschiebens (BBCH 51) der Proteingehalt stärker beeinflusst wird.
Spätestens muss die Düngung stattfinden, wenn der Weizen bereits den Stickstoff aus den älteren Blättern in die jüngeren verlagert hat.
Wie erkennt man eine Verlagerung von Stickstoff?
Das jüngste voll entwickelte Blatt einer Weizenpflanze enthält den meisten Stickstoff. Ist das Fahnenblatt (F) noch nicht voll entwickelt, so wird das zweite Blatt von oben (F-1) als Referenz herangezogen. Hellt das 3. Blatt von oben (F-2) bereits gegenüber dem F-1 auf, so darf mit der Spätdüngung nicht mehr zugewartet werden.
Wird kein Aufhellen des 3. Blattes von oben gegenüber dem 2. Blatt festgestellt, und findet auch in den weiter unteren Blattetagen noch kein Aufhellen der Grünfärbung statt, sollte die Düngung erst kurz vor dem Ährenschieben erfolgen.
Die Höhe der 3. Gabe an die Ertragserwartung anpassen
Die Weizenbestände zeigen sich generell gut entwickelt und erhielten in den letzten Wochen Niederschläge, die ein gutes Ertragsniveau erwarten lassen.
Die allgemeine Faustregel für die Spätdüngung von Qualitätsweizen lautet: 10 kg N/ha pro Tonne Ertrag! - Somit muss bei 7 t/ha Ertragserwartung die Spätdüngung etwa 70 kg N/ha betragen, um das Qualitätsziel von 14% Rohprotein abzusichern.
Selbstverständlich muss die Düngeverordnung eingehalten werden, daher darf die Abschlussdüngung nicht höher sein als die Düngebedarfsermittlung abzüglich der vorherigen Gaben! Eine Düngung niedriger als die Vorgaben der Düngeverordnung macht wirtschaftlich keinen Sinn.
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