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In vielen Betrieben bestimmt die anfallende Güllemenge die weitere Düngung. 70 bis 80% der Grünlandflächen in Österreich sind niedrig oder sehr niedrig mit Phosphat versorgt (Gehaltsklassen A und B).
P
und K aus Gülle reicht oft nicht…
Flächen in den Stufen A-C sollten auf Entzug
gedüngt werden, soweit dies die Grenzen der neuen Düngeverordnung (bei Phosphat)
zulassen, um eine Verschlechterung der Bodenversorgung zu vermeiden. Ein
Aufdüngen der Gehaltsstufe war bisher langwierig und teuer und ist mit der
neuen Düngeverordnung de facto kaum mehr möglich. Eine unzureichende
Phosphatversorgung führt neben einem Ertragsrückgang auch zu einer
Verschlechterung der Futterwertzahl.
Jüngste Bodenuntersuchungen aus dem Innviertel in Oberösterreich zeigen, dass bereits langjährig intensiv wirtschaftende Grünlandbetriebe die Phosphatgehalte durch mineralische Zusatzdüngung wieder im Griff haben. Jedoch sinken die Kaligehalte im Boden. Grund dafür ist, dass die Kalidüngung aufgrund der hohen Gehalte im Wirtschaftsdünger nie beachtet wurde. Eine 5-6 Schnittwiese entzieht dem Boden jedoch deutlich über 300 (bis 400) kg/ha Kali, was auch über den Wirtschaftsdünger nicht mehr ausgeglichen wird. Daher muss neben dem Phosphat auch dem Hauptnährstoff Kali verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Beispiel: 5-6 Schnitte, weidelgrasbetont, 55 m³ Rindergülle / Jahr, zusätzlicher N-Bedarf: 100-150 kg/ha
Phosphatbilanz bereits ausgeglichen: ausgebrachte Nährstoffe je ha
1 x 200-300 kg/ha NAC 27 N 54-87 kg N
1 x 200-300 kg/ha NAC 27 N 54-87 kg N
Bei Bedarf von Phosphat (und Kali):
1 x 200 kg/ha COMPLEX 20/20 +7SO₃ 40 kg N, 40 kg P2O5, und 6 kg S
1 x 200 kg/ha NAC 27 N 54-87 kg N,
oder
1 x 300 kg/ha COMPLEX 15/15/15 +7SO3+Zn 40 kg N, 40 kg P2O5, 6 kg S
1 x 200-300 kg/ha NAC 27 N 54-87 kg N
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