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Nennenswerte Nährstoffmengen werden ab einer Bodentemperatur von 5°C in 5 cm Tiefe aufgenommen. Vor allem im Trockengebiet ist eine zeitige Andüngung ausschlaggebend für den Ertrag.
Gesetzliche Vorgaben:
Voraussetzung für eine Düngung sind aufnahmefähige Böden, die weder schneebedeckt, durchgefroren, wassergesättigt oder überschwemmt sind. Über die aktuellen Bodentemperaturen informiert der Deutsche Wetterdienst, hier können Sie täglich eine Karte mit den Werten des Vortages abrufen (www.dwd.de).
Praktische Umsetzung:
Im Feuchtgebiet hat sich die Andüngung Mitte - Ende Februar bei entsprechender Befahrbarkeit bewährt. Sollten bereits Anfang Februar ideale Boden- und Wetterbedingungen herrschen, kann zumindest ein der Teil der ersten Gabe (30-40 kg N/ha) schon frühzeitig ausgebracht werden. Der Rest der ersten Gabe erfolgt dann Ende Februar. Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass ein Zuwarten bis Ende Februar und dann die Düngung der gesamten für die erste Gabe geplanten Menge keine Ertragseinbußen bringt.
Anders ist die Situation im Trockengebiet zu sehen: Hier überwiegt die Gefahr der Frühjahrstrockenheit. Um die Winterfeuchtigkeit bestmöglich auszunutzen hat sich die Andüngung bei Raps zum erstmöglichen Zeitpunkt (sofern die gesetzl. Vorgaben eingehalten werden) mit der für diese Gabe geplanten N-Menge bewährt.
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