Wann ist der ideale Zeitpunkt für die Rapsandüngung?

Gesetzliche Vorgaben: 

Voraussetzung für eine Düngung sind aufnahmefähige Böden, die weder schneebedeckt, durchgefroren, wassergesättigt oder überschwemmt sind. Im trockenen Osten und Süden wird mancherorts die Aufnahmefähigkeit und Befahrbarkeit der Böden rasch gegeben sein. 

Eine N-Düngung auf Morgenfrost ist erlaubt, sofern der Boden tagsüber auftaut und aufnahmefähig ist. Die erlaubte auszubringende N-Menge ist in diesem Fall mit 60 kg N/ha (lagerfallend) begrenzt.


Achtung:
Bei Teilnahme am Programm Grundwasser 2030 ist eine mineralische N-Düngung erst ab dem 16. Februar erlaubt!



Praktische Umsetzung:

Im Feuchtgebiet hat sich die Andüngung Mitte - Ende Februar bei entsprechender Befahrbarkeit bewährt. Sollten bereits Anfang Februar ideale Boden- und Wetterbedingungen herrschen, kann zumindest ein der Teil der ersten Gabe (30-40 kg N/ha) schon frühzeitig ausgebracht werden. Der Rest der ersten Gabe erfolgt dann Ende Februar.  Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass ein Zuwarten bis Ende Februar und dann die Düngung der gesamten für die erste Gabe geplanten Menge keine Ertragseinbußen bringt.

Anders ist die Situation im Trockengebiet zu sehen: Hier überwiegt die Gefahr der Frühjahrstrockenheit. Um die Winterfeuchtigkeit bestmöglich auszunutzen hat sich die Andüngung bei Raps zum erstmöglichen Zeitpunkt (sofern die gesetzl. Vorgaben eingehalten werden) mit der für diese Gabe geplanten N-Menge bewährt.

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