Verordnung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (EU) 2019/1148

Seit 01. Februar 2021 ist die adaptierte europäische Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in Kraft. Um den Anforderungen dieser Verordnung gerecht zu werden, wurden seitens Borealis verschiedene Implementierungsschritte getroffen, um Ihre Bestellungen weiterhin reibungslos abzuwickeln.

Die Verordnung inkludiert Anforderungen bezogen auf unterschiedliche Materialien, welche in Annex I oder II genau aufgeführt sind. Im nachfolgenden Link finden Sie eine Übersicht der relevanten Borealis Produkten von Annex I: 


Annex I products Austria.pdf

Überprüfung bei Verkauf

Eine Vorschrift lt. Verordnung ist es, dass alle Kunden, die Produkte, welche auf Annex I gelistet sind, beziehen, eine Erklärung zur beabsichtigten Verwendung unterzeichnen. Aus diesem Grund verlangt Borealis die komplettierte Version dieser Erklärung (Annex IV der Verordnung) auf jährlicher Basis von allen Kunden. Diese inkludiert Information zu:

  • Gewerbe oder Geschäftstätigkeit des Kunden
  • Beabsichtigte Verwendung des Materials
  • Authorisierte Einkäufer und deren ID-Dokument
  • Unterschrift 


Die komplettierte Kundenerklärung muss an folgende Emailadresse retourniert werden implementation.EPlegislation@borealisgroup.com und folgende Anhänge beinhalten:

  • Gescanntes ID Dokument (beide Seiten) aller aufgeführten, bevollmächtigten Einkäufer des genannten Unternehmens (akzeptierte ID-Dokumente sind Personalausweis, Reisepass oder Führerschein).  


Der Vorgang zur Überprüfung der autorisierten Einkäufer im Namen eines Unternehmens und die Erklärung des Kunden müssen lt. Verordnung jährlich erneuert werden. Die Erneuerung ist von dem Datum der jeweils gültigen Erklärung abhängig. Eine ausgefüllte Kundenerklärung inklusive aller Borealis Produkte, die in Ihrem Land angeboten werden, ist nachfolgend abrufbar:


Annex IV AT Fertilizers.pdf

Annex IV AT Technical Nitrogen.pdf


Sämtliche Dokumente, die im Zusammenhang mit dieser Verordnung verlangt und zur Verfügung gestellt werden, werden unter Berücksichtigung der GDPR Auflagen und Verpflichtungen sicher archiviert und für 18 Monate aufbewahrt. Ausgestellte Lizenzen für spezifische Produkte (z.B. Salpetersäure) werden genauso gesammelt und für die jeweilige Gültigkeitsdauer aufbewahrt. 

Überprüfung bei Lieferung

Um sicherzustellen, dass unsere Produkte an die angegebene Adresse geliefert werden, wird diese auf sämtlichen Lieferdokumenten dokumentiert, Borealis verlangt außerdem den vollen Namen und die Unterschrift des Empfängers der Lieferung auf dem Lieferdokument.

Aus Sicherheitsgründen können wir keine Änderungen hinsichtlich der Lieferadresse vornehmen, sobald eine Lieferung geladen wurde und unser Werk oder Lager verlassen hat. 

Meldung von verdächtigen Transaktionen, Abhandenkommen und Diebstahl

Unsere Mitarbeiter wurden hinsichtlich der Behandlung und Meldung verdächtiger Transaktionen, Abhandenkommen von Material oder Diebstahl geschult und kennen den Prozess bezüglich der Informationspflicht etwaiger Transaktionen innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung an die relevante nationale Kontaktstelle. Ein Liste der relevanten nationalen Kontaktstellen finden Sie hier.





Im Fall, dass Sie eine Meldung einer verdächtigen Transaktion, Abhandenkommen oder Diebstahl von Borealis Material an eine nationale Kontaktstelle tätigen, bitten wir Sie höflich um sofortige Weiterleitung dieser Information.